Restaurant Weser Yacht Club öffnet am 4. Juni
Der Magistratsbeschluss vom 02.06.2021 macht es möglich, dass der Außenbereich (Terrasse) ohne Testpflicht besucht werden kann. Im Innenbereich des Restaurants besteht noch bis einschließlich 13. Juni eine Testpflicht (Vorlage eines max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest). Ab dem 14. Juni gilt die Testpflicht nur bei einer Inzidenz von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht. (Bitte Impfpass mitbringen)
Es dürfen sich zwei Haushalte unabhängig von der Personenzahl treffen. Alternativ dürfen sich bis zu fünf Personen - unabhängig von der Zahl der Haushalte – treffen.